Sachverständigen-Verband Mitte e.V.

Sachverständigen-Verband Mitte e.V.

Herzlich willkommen beim Sachverständigen-Verband Mitte e.V.

Wir erstellen für Sie Gutachten über Bauschäden aller Art, Versicherungsschäden (Sachschäden) und bewerten Ihre Immobilie durch geprüfte, zertifizierte und öffentlich bestellte Sachverständige.

Wir bilden für folgende Fachbereiche Sachverständige aus:

Bauschäden

Immobilienbewertung

Versicherungs-Sachverständiger (Sach)

Energieberatung

Verbandsstempel

Sie können bei uns einen Verbandsstempel für die Dauer von 5 Jahren erwerben.

Wir sind Ansprechpartner für Kammern, Gerichte, Behörden, andere Verbände und private Auftraggeber.

Bauschäden

Sachverständiger für Bauschäden, z.B. Pfusch am Bau, Sturmschäden oder Wasserschaden.

Immobilienbewertung

Verkehrs-/Marktwertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke. Gutachten für Mehrfamilienhäuser …

Versicherungssachverständige

In einem Schadensfall setzen viele Versicherungen auf die Expertise von externen Gutachtern …

Energieberatung

Energieberater & Sachverständige für Energieeffizienz, in unserer Gutachterdatenbank …

Dozententätigkeit

Die Bereich Dozententätigkeit befindet sich noch im Aufbau, bitte schauen Sie später vorbei!

Veranstaltungen

Schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage und Informieren Sie sich über unser Veranstaltungsprogramm.


Werden Sie Mitglied im Sachverständigen-Verband Mitte e.V.

Unser Verband ist bundesweit in Arbeitskreisen und Fachgruppen organisiert und pflegt den Erfahrungsaustausch.

  • Unsere Mitglieder sind als Sachverständige, Architekten und Bauingenieure tätig.
  • Unseren Mitgliedern steht jährlich ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm u.a. für die Fachgebiete, Bauschäden, Immobilienbewertung und Versicherungsschäden (Sach) zur Verfügung.
  • Weiterbildungen in anderen Verbänden und Ingenieurkammern werden anerkannt.
  • Unser Verband kooperiert mit anderen Fachverbänden und Ingenieurkammern.
  • Unsere durch den Verband geprüften Mitglieder, führen einen Verbandsstempel für den Zeitraum von 5 Jahren, verbunden mit dem Nachweis von mindestens zwei Weiterbildungen im Jahr.

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